Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (nachfolgend „AGB“) der AdvoAssist GmbH & Co. KG, Amtsgericht Charlottenburg HRA 39845 B, gesetzlich vertreten durch die AdvoAssist Verwaltungs GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 106175 B, und deren Geschäftsführer Dr. Alexander Kihm, Dr. Jan Simon Raue und Markus Veith, Bessemerstraße 82, 10. OG Süd 12103 Berlin (nachfolgend „AdvoAssist“)
1. Gegenstand der AGB
1.1. AdvoAssist betreibt unter der Domain Advo-Assist.de eine Plattform für internetbasierte Dienstleistungen für Kanzleien und zugelassene Syndikusanwälte in Unternehmen (nachfolgend: Nutzer/Mitglied) an.
1.2. Gegenstand dieser AGB sind - das Grundnutzungsverhältnis - der Betrieb der Plattform (im Folgenden AdvoAssist-Dienstleistungen) - Regelungen für die Dienste Dritter, die über die Plattform vermittelt werden (im Folgenden Drittleistungen)
1.3. Die Drittleistungen bestehen beispielsweise in der Wahrnehmung von Gerichtsterminen, Ortsterminen oder Akteneinsichten (Terminvertretung). Für zukünftige weitere Dienste gelten diese AGB ebenfalls.
1.4. AdvoAssist bietet die AdvoAssist-Dienstleistungen nur auf der Grundlage dieser AGB an. Vorrangig gelten in der nachstehenden Reihenfolge:
- Individuelle Vereinbarungen der Parteien
- Vereinbarungen zum Datenschutz (Bspw. Einwilligungen)
- Besondere Bedingungen für den jeweiligen Dienst
- Leistungsbeschreibungen zu dem jeweiligen Dienst auf der Plattform.
- das AdvoAssist- Gebührenmodell mit einer Darstellung der für die Nutzung der AdvoAssist Plattform oder der dort angebotenen Dienste jeweils anfallenden Vergütung;
1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers sind ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss, Registrierung
2.1. Für die Nutzung der AdvoAssist-Dienstleistungen ist eine Registrierung erforderlich.
2.2. Die Registrierung als Anwalt/Anwältin oder Kanzlei ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen und in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen oder Zusammenschlüssen von diesen (Kanzleien) oder zugelassenen Syndikusanwälte in Unternehmen für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB) gestattet. Entsprechendes gilt für unsere Kooperationspartnerin die Debitos GmbH mit Beschränkung auf die Nutzung der Akteneinsicht. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
2.3. Durch Absenden des ausgefüllten elektronischen Anmeldeformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Anschließend kann AdvoAssist nach eigenem Ermessen und ohne Übernahme einer entsprechenden Verpflichtung technische oder sonstige Maßnahmen zur Identifizierung und/oder Authentifizierung des Nutzers und seiner Angaben zur Kommunikation durchführen. Die Annahme des Nutzungsvertragsangebots durch AdvoAssist erfolgt durch Freischaltung des Nutzers, bzw. Einstellung in den Mitgliederkreis der AdvoAssist Plattform. Außerdem erhält das Mitglied eine Bestätigung mittels E-Mail. Registrierte Nutzer werden auch als Mitglied bezeichnet.
2.4. Bei der Registrierung hat der Nutzer alle Angaben vollständig und korrekt zu machen. Die Registrierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Der Nutzer ist verpflichtet, alle seine Registrierungs- und sonst erforderlichen Daten stets richtig und aktuell zu halten.
2.5. Bei der Registrierung wählt der Nutzer ein Passwort. Das Passwort muss den aktuellen Anforderungen an die Passwortsicherheit entsprechen, insbesondere so komplex sein, dass es nicht leicht zu erraten ist oder durch Ausprobieren ermittelt werden kann (mindestens acht Zeichen lang, davon mindestens eine Zahl). Das Mitglied darf sein Passwort nicht an Dritte weitergeben und hat das Passwort stets vor Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Er hat AdvoAssist unverzüglich zu informieren, falls Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Unbefugten das Passwort bekannt ist.
2.6. Eine Mehrfachanmeldung durch ein Mitglied für denselben Ort ist unzulässig. Der Nutzungsvertrag und das Mitgliedskonto sind nicht übertragbar oder abtretbar.
3. Funktion von AdvoAssist, Umfang des Nutzungsvertrags
3.1. Die AdvoAssist-Plattform ist ein virtueller Marktplatz, auf dem Mitglieder Dienste anbieten und nachfragen. AdvoAssist betreibt lediglich die Plattform. AdvoAssist ist an den über die AdvoAssist-Plattform geschlossenen Verträgen zwischen Mitgliedern nicht beteiligt und insbesondere weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe einer Partei. AdvoAssist treffen entsprechend keine Pflichten in der Vertragsbeziehung der Mitglieder untereinander. Insbesondere übernimmt AdvoAssist keine Gewähr für die korrekte Ausschreibung, Annahme oder Durchführung der Drittleistungen oder das Zustandekommen entsprechender Verträge.
3.2. Auf Grundlage des Nutzungsvertrages ist das Mitglied befugt, die auf der AdvoAssist-Plattform enthaltenen Funktionen bestimmungsgemäß zu benutzen. Es besteht kein Anspruch auf darüber hinaus gehende Leistungen (z.B. Bearbeitung von Beschwerden gegen andere Mitglieder, Schlichtung von Streitigkeiten) oder auf Bereitstellung bestimmter Funktionen.
3.3. Die AdvoAssist-Dienstleistungen bestehen in dem Betrieb und Unterhalt der über Fernkommunikationsmittel zugänglichen Plattform gemäß den sich aus diesen AGB ergebenden Spezifikationen, nicht aber in der Vermittlung von Aufträgen oder der Übermittlung von Daten. Der Funktionsumfang der AdvoAssist-Plattform ist nicht abschließend festgelegt und kann von AdvoAssist jederzeit ausgeweitet, eingeschränkt oder in sonstiger Weise (z.B. technisch, sprachlich, inhaltlich, optisch) modifiziert werden.
3.4. Die Wartung der AdvoAssist-Plattform kann die Abrufbarkeit einschränken. Wartungsmaßnahmen werden für Mitglieder schonend durchgeführt. Regelmäßige oder planbare Wartungsarbeiten sollen zu Zeitpunkten mit möglichst geringer allgemeiner Nutzung vorgenommen und bei erheblicher Dauer mit ausreichendem Vorlauf angekündigt. Zusätzlich können unangekündigte Wartungsmaßnahmen z. B. bei unvorhersehbaren Störungen (z.B. Attacken, Viren) erforderlich sein.
3.5. Eine bestimmte Verfügbarkeit der AdvoAssist-Plattform wird nicht zugesagt. Insbesondere sind Ausfallzeiten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von AdvoAssist liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), von AdvoAssist nicht zu vertreten.
3.6. Die von anderen Mitgliedern über die Plattform mitgeteilten Informationen werden von AdvoAssist nach eigenem Ermessen auf Plausibilität geprüft. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Mitglieder nicht die Personen sind, für die sie sich ausgeben, dass zugesagte Eigenschaften tatsächlich nicht bestehen oder dass die Plattform sonst vertragswidrig von Dritten verwendet wird. AdvoAssist übernimmt insofern keine Garantie oder Einstandspflicht.
3.7. AdvoAssist ist frei darin, in welchem Rechenzentrum innerhalb der EU es die AdvoAssist-Plattform betreibt.
3.8. Soweit AdvoAssist den Mitgliedern Informationen zu Funktionsweisen und Prozessen der Plattform mitteilt, erfolgt dies über E-Mails an die von den Mitgliedern auf der Plattform hinterlegte E-Mail-Adressen. Bei diesen Informationen handelt es sich nicht um Werbung.
4. Pflichten der Mitglieder
4.1. Das Mitglied darf die AdvoAssist-Plattform nicht vertragswidrig oder zu sonst rechtswidrigen Zwecken nutzen. Sollte einem Mitglied die Pflichtverletzung eines anderen Mitgliedes bekannt werden, soll er dies per E-Mail an info@advo-assist.de mitteilen.
4.2. Das Mitglied ist für seine Angebote und Inhalte (z.B. Bewertungen, Einzelangaben bei Ausschreibungen etc.) uneingeschränkt verantwortlich. Im Zweifel ist der Nutzer vor Einstellung von Angeboten und Inhalten zur Prüfung verpflichtet, dass deren Abrufbarkeit weltweit nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechter Dritter verstoßen (z.B. Marken, Namens-, Urheber und Datenschutzrecht, Jugendschutz). AdvoAssist ist nicht zu Überprüfungen verpflichtet.
4.3. Das Mitglied ist verpflichtet, bei seinen Kommunikationsvorgängen über die Plattform allen einschlägigen rechtlichen Informationspflichten nachzukommen.
4.4. Die über die AdvoAssist-Plattform geschaffenen Kommunikationswege dürfen für keine anderweitigen Zwecke genutzt werden als der effizienten Kommunikation für Drittleistungen. Unzulässig ist insbesondere jede Verwendung für Werbung für andere als die Drittleistungen.
4.5. AdvoAssist als Plattforminhaber ist selbst nicht berufsrechtlich sondern allein vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegt den allgemeinen Beweisregeln. Das Mitglied stellt vor der jeweiligen Nutzungsaufnahme sicher, dass sein Mandant mit der Verwendung der Drittleistungen und der AdvoAssist-Dienstleistungen einverstanden ist.
4.6. Das Mitglied ist verpflichtet, eine übermäßige Belastung der AdvoAssist-Plattform zu vermeiden. Insbesondere wird er keine Angebote oder Inhalte dort verwenden, welche die Integrität, Stabilität und die Verfügbarkeit der AdvoAssist-Plattform gefährden können.
4.7. Dem Mitglied obliegt es, für alle seine auf der AdvoAssist-Plattform befindlichen Angebote und Inhalte (bspw. an Dritte über die AdvoAssist-Plattform übermittelte Informationen) eine aktuelle Sicherungskopie vorzuhalten, die im Falle eines Systemausfalles eine möglichst vollständige Rekonstruktion des Datenbestandes mit möglichst geringem Aufwand ermöglicht.
4.8. Das Mitglied wird Anleitungen sowie die Hinweise und FAQ von AdvoAssist in ihrer jeweils aktuellen Fassung beachten.
4.9. Das Mitglied stellt AdvoAssist von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber AdvoAssist wegen einer Pflichtverletzung des Nutzers geltend machen, es sei denn, der Nutzer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Zu erstatten sind auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (insbes. Anwaltskosten) der AdvoAssist.
5. Ausschreibungen einstellen
5.1. Das Mitglied hat als Ausschreiber alle erforderlichen Angaben bei der Einstellung einer Ausschreibung vollständig und richtig auszufüllen. Der Ausschreiber muss seine Ausschreibung in die passende Kategorie einstellen sowie mit Worten richtig und vollständig beschreiben. Insbesondere sind alle für die Übernahmeentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale des Falles wahrheitsgemäß anzugeben. Alle Angaben müssen sich auf den konkreten Fall beziehen.
5.2. Ausschreibungen, die über AdvoAssist ausgeschrieben werden, dürfen von dem Ausschreiber nicht gleichzeitig auf einem anderen Weg angeboten werden. Dies ist eine wesentliche wirtschaftliche Grundlage der Plattformleistung der AdvoAssist.
5.3. Solange eine Ausschreibung nicht angenommen wurde (offene Ausschreibung), kann das Mitglied dies auf der Plattform selbst löschen. Gelöschte Ausschreibungen dürfen erneut eingestellt werden.
6. Bewertungssystem
6.1. Das Bewertungssystem der AdvoAssist-Plattform dient der Qualitätskontrolle und Missbrauchsvermeidung. Mitglieder werden nach Abwicklung einer AdvoAssist-Dienstleistung aufgefordert, die Leistung des Leistungserbringers zu bewerten. Bewertungen müssen dem Zweck des Bewertungssystems dienen, wahrheitsgemäß sein und sich auf die konkrete AdvoAssist-Dienstleistung beziehen, die bewertet wird. Freie Eingaben bei Bewertungen müssen auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhen und dürfen nicht ehr- oder rechtsverletzend sein.
6.2. Die abgegebenen Bewertungen werden zunächst intern von AdvoAssist verwendet, um bei unterdurchschnittlichen Leistungen eines Mitgliedes auf Verbesserungen hinzuwirken oder Ursachen für Qualitätsdefizite zu erkennen. Die Bewertungen können aber auch auf der Plattform unmittelbar oder in Form von zusammengefassten Ergebnissen für andere Mitglieder oder Nutzer zugänglich gemacht werden.
6.3. Es ist nicht erlaubt, Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
7. Vergütung, Rechnungsstellung, Einzugsermächtigung
7.1. Für die AdvoAssist-Dienstleistungen ergeben sich die Vergütungen aus den jeweils aktuellen Preisangaben auf der Plattform. Soweit Vergütungen für AdvoAssist-Dienstleistungen bei Eintritt eines Ereignisses zu zahlen sind, wird die Vergütung sofort fällig mit dem Eintritt des bei der Preisangabe bestimmten Ereignisses und ist spätestens zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
7.2. Berechnet sich die Vergütung der AdvoAssist aus einem Prozentsatz der Vergütung einer vermittelten Leistung (Vergütungsbasis), so ist der Erhalt der Vergütung durch das Mitglied für die vermittelte Leistung nicht Voraussetzung für das Entstehen des Vergütungsanspruches für die Plattformleistung. Von der Vergütungsbasis gemäß dem Gebührenmodell werden vor der Berechnung des Prozentsatzes keine Abzüge vorgenommen, insbesondere keine Skonti, Rabatte, Kosten oder zwischen den Mitgliedern vereinbarten Preisnachlässe. Umgehen oder vereiteln Mitglieder treuwidrig den Eintritt eines vergütungsauslösenden Ereignisses schulden sie gesamtschuldnerisch AdvoAssist die vereitelte Vergütung; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7.3. Wurde über die Plattform eine Leistung vermittelt unterrichten die Mitglieder AdvoAssist umgehend, sofern die entsprechende AdvoAssist Dienstleistung nicht erbracht wurde, da z.B. der Termin ausgefallen ist. Auf Verlangen der AdvoAssist ist der entsprechende Nachweis zu führen. Sollte eine Zahlungspflicht unabhängig von einer Gegenleistungspflicht bestehen, z.B. da der Terminausfall erst nach Anreise des Terminvertreters mitgeteilt wurde, bleibt auch eine Vergütungspflicht gegenüber AdvoAssist bestehen.
7.4. AdvoAssist erteilt eine den Steuerrichtlinien entsprechende Rechnung per E-Mail. Eine Rechnung per Fax oder in Papierform kann vom Mitglied gegen gesonderte Gebühr bestellt werden.
7.5. Das Mitglied wird Einwendungen gegen Rechnungen von AdvoAssist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Erhalt geltend machen. Mit nicht rechtzeitig erhobenen Einwendungen ist das Mitglied ausgeschlossen, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass er die nicht rechtzeitige Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Auf diese Ausschlusswirkung weist AdvoAssist das Mitglied in den Rechnungen hin.
7.6. Das Mitglied kann für die Vergütung AdvoAssist eine Einzugsermächtigung erteilen. AdvoAssist wird Rechnungen jeweils mindestens fünf Werktage vor Abbuchung des Rechnungsbetrages übersenden. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied AdvoAssist die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, es sei denn, das Mitglied hat das Fehlschlagen nachweislich nicht zu vertreten. Die Pauschalierung der Mehrkosten für den fehlgeschlagenen Forderungseinzug lässt einen möglichen Nachweis unberührt, dass kein, ein wesentlich niedrigerer oder ein wesentlich höherer Schaden entstanden ist.
7.7. AdvoAssist kann pauschale Mahnkosten in Höhe von € 3,50 verlangen, es sei denn, das Mitglied hat den Verzug der Vergütungszahlung nachweislich nicht zu vertreten. Die Pauschalierung der Mahnkosten lässt einen möglichen Nachweis unberührt, dass kein, ein wesentlich niedrigerer oder ein wesentlich höherer Schaden entstanden ist.
7.8. Alle Vergütungen oder Preise im Gebührenmodell, in Angeboten oder Preislisten gelten im Zweifel zuzüglich Umsatzsteuer.
7.9. Die Art und Fälligkeit der Abrechnung beauftragter Terminsvertreter kann durch den ausschreibenden Nutzer für jeden Termin einzeln festgelegt werden. Zur Verfügung steht die Abrechnung zwischen den Nutzern durch Rechnungslegung seitens des Leistungserbringers (Terminsvertreter) oder als Gutschrift i.S.v. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG durch den Leistungsempfänger (ausschreibender Nutzer). Per Gutschrift abzurechnende Termine werden in der Detailansicht des Termins als solche gekennzeichnet. Durch Absenden konkreter Vertretungs-Annahmen bzw. der Bewerbung auf ebensolche stimmt der Bewerber den Abrechnungsmodalitäten des entsprechenden Termins zu. Um anderen Nutzern die Abrechnung per Gutschrift zu ermöglichen, müssen Nutzer folgende Daten bei AdvoAssist hinterlegen, damit sie dort gespeichert und im Falle der Abrechnung im Gutschriftverfahren an den ausschreibenden Nutzer weitergegeben werden können:
- IBAN und Kontoinhaber des Nutzers,
- Steuernummer bzw. USt-ID des Nutzers und
- Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch den Nutzer ja / nein.
Die Nutzer verpflichten sich, diese Angaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Teilnahme an Terminen, die per Gutschriftverfahren abgerechnet werden, ist weiterhin möglich. Die Auszahlung geschieht erst nach Hinterlegung der vorbezeichneten Daten.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung von AdvoAssist gelten für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, Leistungshindernis, unerlaubte Handlung etc.) außer für:
- Ansprüche des Mitgliedes wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- Rechte und Ansprüche des Mitgliedes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch AdvoAssist oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die AdvoAssist eine Garantie übernommen hat,
- Ansprüche und Rechte des Mitgliedes, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von AdvoAssist selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
- Ansprüche des Mitgliedes nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es allein bei der gesetzlichen Regelung.
8.2. AdvoAssist haftet bei lediglich fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), d.h. von Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von AdvoAssist begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für AdvoAssist vorhersehbaren Schadens. Im übrigen ist eine Haftung von AdvoAssist bei leicht oder einfach fahrlässiger Schadensverursachung ausgeschlossen.
8.3. Die verschuldensunabhängige Haftung von AdvoAssist im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertrags¬abschluß vorhandene Fehler wird ausgeschlossen.
8.4. Die allgemeine Erreichbarkeit der AdvoAssist-Plattform erfolgt kostenfrei. Eine Haftung für nicht bestehende Verfügbarkeit, ist daher ausgeschlossen. Insbesondere bestehen keine Ansprüche gegen AdvoAssist, soweit eine nicht bestehende Verfügbarkeit Auswirkungen auf einen Vertragsschluss hat, etwa weil eine Ausschreibung nicht eingestellt werden kann.
9. Laufzeit, Kündigung, Löschung, Sperrung und andere Maßnahmen
9.1. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann sowohl vom Mitglied als auch von AdvoAssist jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden. Für die Kündigungserklärung des Mitgliedes genügt eine schriftliche Mitteilung an AdvoAssist oder eine E-Mail an info@advo-assist.de.
9.2. Ergeben sich für AdvoAssist Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen des Mitgliedes, z.B. durch Beanstandung Dritter, wird AdvoAssist das Mitglied hiervon informieren. Dabei kann AdvoAssist eine im Einzelfall angemessene Frist zur Stellungnahme setzen, die bei besonderer Dringlichkeit nur wenige Stunden betragen kann.
9.3. AdvoAssist kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied Pflichtverletzungen (z.B. falsche Kontaktdaten und Qualifikation, Schädigung anderer Mitglieder) begeht oder begangen hat:
- Löschen von einzelnen Ausschreibungen oder Inhalten (z.B. Bewertungen) des Mitgliedes auf der AdvoAssist-Plattform;
- Be-/Einschränkung der Nutzung der AdvoAssist-Plattform durch das Mitglied;
- Sperrung des Mitgliedes;
Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt AdvoAssist die Betriebserfordernisse der AdvoAssist-Plattform, eigene Haftungsrisiken sowie die berechtigten Interessen etwaiger Anspruchsteller und des Mitgliedes (z.B. Verschulden, Gewicht der Pflichtverletzung, Risiken, Stellungnahme des Mitgliedes).
9.4. Einem gesperrten Mitglied ist es verboten, sich unter einem anderen Profil und/oder Namen erneut bei AdvoAssist anzumelden.
9.5. Bis zum Vertragsende kann das Mitglied seine Ausschreibungen und Inhalte in dem Zustand, wie sie bei AdvoAssist vorhanden sind, einsehen und ggf. über den Browser speichern oder drucken. Anschließend ist AdvoAssist zur Löschung berechtigt. AdvoAssist kann über das Vertragsende hinaus Inhalte des Mitgliedes speichern und nutzen (z.B. Bewertungen), soweit nicht berechtigte Interessen des Nutzers entgegenstehen.
9.6. Alle bis zum Eintritt des Vertragsendes vereinbarten Drittleistungen werden die Parteien ordnungsgemäß abwickeln und es entstehen entsprechende Vergütungsansprüche der AdvoAssist. Ab Zugang der Kündigungserklärung ist AdvoAssist berechtigt aber nicht verpflichtet, alle noch offenen Ausschreibungen des Kündigenden für Drittleistungen zu löschen.
10. Vertragsübernahme durch Dritte
AdvoAssist ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen alle Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, den Nutzungsvertrag innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Mitteilung mit einer Frist von 4 Arbeitstagen zu kündigen.
11. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB steht auf der AdvoAssist-Plattform zum Abruf. AdvoAssist übernimmt keine Pflicht ältere Versionen zu speichern oder bereitzuhalten.
11.2. AdvoAssist ist berechtigt die Entgelte bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer und Gebühren/Kosten aufgrund hoheitlicher Entscheidungen ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung anzupassen.
11.3. AdvoAssist kann seine Entgelte zum Ausgleich gestiegener sonstiger (nicht in Ziffer 11.2 genannter) Kosten ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft gem. Ziffer 11.6 ändern, soweit durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Kunden verschoben wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen AdvoAssist zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.
11.4. AdvoAssist kann die Leistungsbeschreibungen gem. Ziffer 11.6 ändern, wenn dies aus triftigen Grund erforderlich ist, soweit durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Mitgliedes verschoben wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen AdvoAssist zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
11.5. AdvoAssist behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit durch die Änderung die vertragliche Position des Mitgliedes nicht wesentlich verschlechtert wird, insbesondere die Regelungen mit grundlegender Bedeutung (z.B. Laufzeit, Haftung) im Wesentlichen unverändert bleiben und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist.
11.6. Die geänderten Bedingungen werden den Mitgliedern per E-Mail spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. AdvoAssist wird die Mitglieder in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen. Bei fristgerechtem Widerspruch des Mitgliedes läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
11.7. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung sind für das Mitglied nur mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von AdvoAssist unbestritten sind.
11.8. Ansprüche gegen AdvoAssist dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden.
11.9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und / oder des Nutzungsvertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen und / oder des Nutzungsvertrags nicht berührt.
11.10. Alle Rechtsverhältnisse, denen diese AGB zugrunde liegen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Regelungen, die zur Anwendbarkeit ausländischen Rechts oder des CISG führen.
11.11. Mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Außerdem ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand, wenn das Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder das Mitglied nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Nutzers nicht bekannt ist.
Ende der AGB
Stand: 16. November 2018
Besondere Bedingungen AdvoAssist Terminvertretung
1. Abschluss der Vereinbarung
1.1. Mitglieder können Gerichts- oder Ortstermine sowie weitere Leistungen (z.B. Akteneinsicht) durch Einstellung in die AdvoAssist-Plattform anderen Mitgliedern zum Angebot bereitstellen (Ausschreibung). Sofern in der Ausschreibung keine abweichenden Vereinbarungen angegeben werden, liegen dieser die Regelbedingungen (Ziffer 4) zugrunde.
1.2. Der Ausschreibende sichert zu, dass derselbe Termin nicht sonst Dritten zur Wahrnehmung angeboten wird, solange die Ausschreibung auf der AdvoAssist-Plattform offen ist.
1.3. Ein Mitglied darf während der Mitgliedschaft außerhalb der AdvoAssist-Plattform nicht für Ausschreibende als Terminvertreter tätig werden, zu denen der Erstkontakt über die AdvoAssist-Dienstleistungen hergestellt worden ist. Eine Umgehung der AdvoAssist-Plattform verpflichtet den Terminvertreter die entsprechende Vergütung an AdvoAssist abzuführen.
1.4. Die AdvoAssist-Plattform benachrichtigt automatisiert Mitglieder von der Ausschreibung unter Verwendung eines internen Vergabealgorithmus, der unter anderem die von dem Mitglied im Profil eingestellten Präferenzen berücksichtigt. Das einzelne Mitglied hat keinen Anspruch auf Benachrichtigung.
1.5. Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Mitglied die Ausschreibung annimmt, indem es auf der Plattform die Prozedur zur Terminannahme durch Anklicken abschließt. Danach erhalten beide Parteien eine Information auf elektronischem Wege einschließlich weiterer Kommunikationsangaben des Vertragspartners.
2. Besondere Mitglieder-Pflichten
2.1. Mit Annahme der Ausschreibung sichert das Mitglied zu, geprüft zu haben, dass er alle Anforderungen der Ausschreibung erfüllt, insbesondere hinsichtlich gewünschter Tätigkeitsschwerpunkt oder Fachanwaltschaft. Der Terminvertreter hat bei der Durchführung seiner Leistung die berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten, insbesondere bezüglich des rechtzeitigen Erreichens des Termins, der Vorbereitung und der Dokumentation. Die Vorgaben des Auftraggebers sind zu beachten. Ohne ausdrückliche Weisung ist es den Terminvertretern insbesondere untersagt, Vergleiche unwiderruflich zu schließen.
2.2. Das ausschreibende Mitglied hat seine berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten vollumfänglich selbst einzuhalten, insbesondere hinsichtlich Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen durch den Mandanten, der Prüfung der Eignung des Falles für den konkreten Vertreter und der Kontrolle der rechtzeitigen Beauftragung des Terminvertreters. Der Ausschreibende hat zu berücksichtigen, dass seine Ausschreibung nicht angenommen werden könnte.
3. Bestimmung des Leistungsinhalts
3.1. Für die Terminvertretung ist das AdvoAssist-Gebührenmodell verbindlich. Das Gebührenmodell kann von AdvoAssist mit Wirkung für die Zukunft jederzeit geändert oder neu strukturiert werden. Insbesondere behält sich AdvoAssist vor, eine Funktion einzuführen, bei der Mitglieder den Preis aushandeln.
3.2. Es ist den Parteien des Vertrages freigestellt, von den Regelungen zur Leistungserbringung abzuweichen oder weitergehende Vereinbarungen zu treffen - mit Ausnahme des Gebührenmodells. Unzulässig sind auch Abweichungen vom Gebührenmodell durch Rückzahlungen, Rabatte oder Naturalleistungen.
4. Regelbedingungen
4.1. Die Terminvertretung erfolgt aufgrund interner Vereinbarung zwischen den Anwälten und nicht in Untervollmacht. Im Falle der Interessenkollision beim Terminvertreter im konkreten Mandat ist die Vereinbarung unwirksam und der Terminvertreter hat hierauf unverzüglich hinzuweisen.
4.2. Ausschreibungen für Termine ab der 2. Instanz richten sich nur an Mitglieder, die für mindestens 24 Monaten vor der Annahme des Termins ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zugelassen sind.
4.3. Es gelten die (netto) Preise und Aufpreise des AdvoAssist-Gebührenmodells zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer für die konkret ausgeschriebene Art der Terminvertretung. Umfasst von dem AdvoAssist-Pauschalhonorar ist die Erstellung und Übermittlung eines Terminberichts. Kosten (Reisekosten, Kommunikationskosten, Kopien, Porto etc.) werden nicht erstattet.
4.4. Verhinderungen, die es dem Terminvertreter unmöglich machen einen Termin wahrzunehmen, hat er dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
4.5. Wird ein Termin vom Gericht aufgehoben so hat der Terminvertreter keinen Anspruch auf Honorar, sofern ihm die Aufhebung des Termins so rechtzeitig mitgeteilt wurde, dass er die Anreise zum Termin nicht antreten musste.
4.6. Das AdvoAssist-Pauschalhonorar gilt für die Wahrnehmung eines Termins und nicht für Folgetermine. In der Ausschreibung können Vergütungsregelungen für Folgetermine vorgegeben werden.
4.7. Vereinbarte Terminvertretungen können nicht ohne Grund zwischen den Parteien aufgehoben werden. Die Kündigung der Vereinbarung zur Terminvertretung ohne wichtigen Grund ist für beide Parteien ausgeschlossen.
Ende
Stand: 24. Januar 2014
Besondere Bedingungen AdvoAssist Datenintranet
1. Um für die Durchführung von Drittleistungen erforderliche Dateien anderen Mitgliedern zugänglich zu machen, steht dem Mitglied das AdvoAssist Datenintranet zur Verfügung.
2. Die aktuellen konkreten Standards der AdvoAssist bei der Datensicherheit und insbesondere der Verschlüsselung werden auf Anfrage übermittelt oder allgemein auf der Homepage der AdvoAssist bekanntgegeben. AdvoAssist ist berechtigt, die Maßnahmen zur Datensicherheit mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern.
3. Vor der Nutzung des Datenintranets prüft das Mitglied, ob die Verwendung unter Berücksichtigung dieser Informationen für die konkreten Daten geeignet und zulässig ist und holt alle etwaig erforderlichen Einwilligungen ein. Es obliegt dem Mitglied nach eigenem Ermessen die geeigneten ergänzenden Maßnahmen der Datensicherheit zu treffen und die korrekte Zugänglichmachung der Daten zu verifizieren.
4. Das AdvoAssist Datenintranet dient insbesondere nicht der dauerhaften Speicherung von Daten für eigene Zwecke oder für Dritte. Es obliegt daher dem Mitglied, nur Kopien von Daten einzuspielen, über deren Originale und gegebenenfalls Sicherungskopien es verfügt. Alle Daten sind im Datenintranet vom Mitglied unverzüglich zu löschen, sobald die weitere Speicherung für die Erreichung des Zwecks der Verwendung des AdvoAssist Datenintranet nicht mehr erforderlich ist.
5. Die Bereitstellung des AdvoAssist Datenintranet erfolgt ohne gesonderte Vergütung. Die Haftung der AdvoAssist für Leistungen im Zusammenhang mit dem AdvoAssist Datenintranet ist daher beschränkt auf die in 8.1 der AGB aufgeführten Ausnahmen, bei denen es bei der gesetzlichen Regelung verbleibt. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.
Ende
Stand: 15. Juli 2013
Hinweis: Sie sind laut AGB selbst für ein angemessenes Schutzniveau der hochgeladenen Daten verantwortlich, da die (häufig genutzte) Möglichkeit der Passwort-Wiederherstellung unserer Plattform jede technische Möglichkeit nimmt empfängerspezifisch zu verschlüsseln. Somit besteht unabhängig von erfolgreicher Verschlüsselung des Uploads und der Speicherung eine theoretische technische Zugriffsmöglichkeit durch den eng begrenzten Kreis der AdvoAssist-Systemadministration, auch wenn dieser weder in der Vergangenheit davon Gebrauch gemacht hat noch zukünftig machen wird. Sie können dies jedoch für vertrauliche Daten technisch ausschließen, indem Sie vor dem Upload Ihre Dokumente (z.B. PDF oder ZIP) mit einem Passwort verschlüsseln und dieses dem Empfänger unabhängig von AdvoAssist mitteilen.