Sicherheitsmerkmale

Die AdvoAssist-Plattform zeichnet sich durch verschiedene Sicherheitsmerkmale aus. Im Mittelpunkt stehen dabei die Rechtssicherheit, die Datensicherheit, die Vergabesicherheit und die Qualitätssicherheit für die AdvoAssist-Mitglieder.

Rechtssicherheit

  • Die Vertretungsdienstleistungen bei AdvoAssist entsprechen den Vorgaben des BGH und der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
  • Der 4. Zivilsenat des OLG Karlsruhe bestätigt mit seinem Urteil (Az.: 4U 18/13) vom 5. April 2013 die rechtliche Zulässigkeit des AdvoAssist-Geschäftsmodells.
  • Die Rechtsanwaltskammer Berlin gibt dem Geschäftsmodell der AdvoAssist GmbH & Co.KG in der Sitzung des Gesamtvorstandes vom 11. Mai 2011 ein einstimmiges, positives Votum.
  • Kein Verstoß gegen das Gebührenunterschreitungsverbot gemäß § 49b BRAO (BGH, Urt. v. 29.06.2000, Az.: I ZR 122/98, Tz. 24; Urt. v. 01.06.2006, Az.: I ZR 268/03, Tz. 14; Urt. v. 05.10.2006, Az.: I ZR 24/04, Tz. 12).

Datensicherheit

  • Die Mitgliederdaten werden streng vertraulich behandelt und an keine Dritten weitergegeben.
  • Die AdvoAssist-Plattform gewährleistet durch neueste technische Systeme höchste Datensicherheit.
  • Der sichere Dateiversand ermöglicht sicheren, doppelt verschlüsselten Datentransfer zwischen den Mitgliedern.

Vergabesicherheit

  • Hohe Vergabequoten: Über 98% der ausgeschriebenen Aufträge werden erfolgreich vergeben bzw. bearbeitet.
  • Kurzfriste Vergabe möglich: Durch die hohe Anzahl an Mitgliedsanwälten ist eine kurzfristige Vergabe bzw. Bearbeitung der Aufträge gewährleistet (im Durchschnitt erfolgreiche Vergabe innerhalb weniger Stunden).
  • Ein flächendeckendes Netzwerk in ganz Deutschland gewährleistet eine Bearbeitung der Aufträge auch in dünn besiedelten Gebieten.

Qualitätssicherheit

  • Bei jedem neuen Mitgliedsanwalt werden die Zulassungsdaten bei der Bundesrechtsanwaltskammer überprüft.
  • Ein anonymes Bewertungssystem bestätigt äußerst hohe Qualität bei der Abwicklung der Aufträge. Im Durchschnitt wird die Qualität der Bearbeitung mit 4,9 von 5 Punkten als „sehr gut“ bewertet.
  • Ein automatisiertes Benachrichtigungssystem gewährleistet eine optimale Zuordnung der neuen Ausschreibungen zu den geeignetsten Mitgliedern bzw. Auftragnehmern (bspw. Schreibbüro).