Konditionen ab 1.8.2021

Bei AdvoAssist kann sich jede(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit gültiger Zulassung bei einer Rechtsanwaltskammer kostenlos anmelden. Es fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Bei AdvoAssist gilt das Prinzip: „Kosten nur bei Leistung“.

Die pauschale Gebührenstruktur der AdvoAssist-Dienstleistungen gliedert sich wie folgt (sämtliche Honorare und Gebühren zzgl. 19% MwSt.):

Terminsvertretung und Akteneinsicht

Zwei Honorarmodelle wählbar:
Vorbestimmtes Honorar und Offenes Honorar

I. Vorbestimmtes Honorar

Art des Termins

Mindest­honorar* (Werte in Klammern für Videokonferenz-Termine)

Gerichts-/
Ortstermin

alle Bußgeld- / Strafverfahren

110 € (80 €)

Einvernehmliche Scheidung

110 € (80 €)

alle anderen Verfahren

min. 80€, max. 220€

Streitwert bis

Honorar

2.000 €80 € (80 €)
3.000 €110 € (80 €)
4.000 €140 € (100 €)
5.000 €170 € (120 €)
6.000 €200 € (140 €)
über 6.000 €220 € (150 €)

Akteneinsicht

80 €

* Honoraraufschlag durch auftraggebende Kanzlei möglich (für aufwendige Termine oder höhere Attraktivität des Termins, insbesondere für höher qualifizierte Vertreter und Fachanwälte)

Sonderregelung
Sammeltermin

Bei Sammelterminen wird der erste Termin nach den o.g. Konditionen abgerechnet. Für jeden weiteren Termin innerhalb des Sammeltermins beträgt das Honorar 50% des Honorars des ersten Termins.

II. Offenes Honorar

Interessierte Terminsvertreter machen Honorarvorschläge entsprechend Auftragsumfang und eigener Kompetenzen. Die auftraggebende Kanzlei wählt hieraus ein favorisiertes Angebot aus.

Beitrag zum Betrieb der Plattform

Für die beauftragende / anfragende Kanzlei

kostenlos

Für den Terminsvertreter

19 % des Honorars

     » rabattierter Satz für Premium-Vertreter (Select-Präferenz des Ausschreibers)

15 % des Honorars

     » Ausnahme: Folgetermine

pauschal 5 €

Der Beitrag zum Betrieb der Plattform fällt erst an, nachdem der Termin tatsächlich stattgefunden hat.